Frage zum Thema „eigener Geschäftsbereich“

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  • #1864
    Winfried MĂĽnsch
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    Hallo,
    ich habe da eine kleine Verständnisfrage, oder einfach einen Knoten in den Gedanken. Wenn es im LKSG, gerade in den Bereichen Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen und Abhilfemaßnahmen um den eigenen Geschäftsbereich geht, dann bedeutet das, dass das eigene Unternehmen eben auch unter die Lupe genommen werden muss. Risikobereiche könnten hier ja Beispielsweise in den Bereichen Diskriminierung, Gleichbehandlung, Arbeitsschutz oder auch Umweltbezogene Risiken sein. Und als Gesundheitseinrichtung müssten dabei m.E. nicht nur die Beschäftigten, sondern auch Patienten betrachtet werden. Denn bei Dienstleistungen könnten die Themen ja auch relevant sein. Sehe ich das richtig?

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